Schutzkonzept der Musikschule Klang-Farbe Orange
Ein geschützter Ort für Alle
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik.
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 regelt den umfassenden aktiven Kindesschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.
An der Musikschule Klang-Farbe Orange arbeiten wir mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Beeinträchtigungen.
Wir wollen sicherstellen, dass die Musikschule ein Ort ist, an dem alle Menschen vor Übergriffen durch psychische, körperliche und verbale Gewalt geschützt sind.
Unsere Handreichung soll allen Lehrkräften und Schüler*innen Handlungssicherheit in ihrem beruflichen Umfeld der Musikschule vermitteln.
Grundsätzliche Gedanken
Wenn Menschen miteinander in Beziehung treten, kommt dem Thema Nähe und Distanz eine bedeutende Rolle zu. Die Schulleitung der Musikschule Klang-Farbe Orange setzt voraus, dass alle Lehrkräfte Ihrer Musikschule sich jederzeit – im Unterricht und bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts – ihrer Rolle bewusst sind.
Pädagogisch unangemessene Grenzverletzungen können unabsichtlich verübt werden und/oder aus fachlichen beziehungsweise persönlichen Unachtsamkeiten resultieren. Sie beruhen nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern ebenso auf der subjektiven Wahrnehmung von Schüler*innen. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im schulischen Alltag nicht immer vollkommen ausschließen. Wird sich die Lehrkraft einer solchen Grenzverletzung bewusst, ist es selbstverständlich und Ausdruck eines achtsamen Umgangs, sich dafür zu entschuldigen und Wiederholungen zu vermeiden. Wichtig ist dafür ein Klima und Möglichkeiten, solche Grenzverletzungen zu thematisieren.
Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren und nicht das Resultat einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit sind. Sie geschehen bewusst und absichtlich. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über Gesetze, gesellschaftliche und kulturelle Normen, Regelungen der Schule und den Widerstand der Betroffenen. Sie sind Ausdruck einer respektlosen und grenzüberschreitenden Haltung den Schüler*innen gegenüber.
Das Spektrum sexueller Belästigung und Gewalt umfasst:
- anzügliche Äußerungen und sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauch
- Abfällige, sexistische Kommentare zur äußeren Erscheinung, Person, Verhalten und Intimleben
- Verbales, schriftliches oder bildliches Präsentieren obszöner, pornographischer und sexuell herabwürdigende Inhalte und Darstellungen
- Unerwünschte, intime Berührungen
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- Unerwünschte und unangemessene Annäherungsversuche über E-Mails, SMS, soziale Netzwerke etc.
Prävention
In der Musikschule Klang-Farbe Orange findet der Einzelunterricht in nicht abschließbaren Räumen mit Glastüren statt. Einzige Ausnahme ist der Schlagzeugraum, der aus Schallschutzgründen eine Doppeltür hat. Dieser Raum liegt im Erdgeschoss mit großen Fenstern an zwei Wänden und ist dadurch gut einsehbar. Abschließbar ist auch dieser nicht.
Alle Lehrkräfte der Musikschule Klang-Farbe Orange müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und werden mit unserem Schutzkonzept vertraut gemacht. Jede Lehrkraft unterschreibt unseren Verhaltenskodex.
Selbstreflexion (Aufgaben der Lehrkräfte neben der Vermittlung musikalischer, instrumentaler Inhalte):
- Welche Verhaltensweisen können als Grenzverletzung empfunden und/oder missverstanden werden?
- Wo beginnen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt? Wie viel Nähe und Verbindlichkeit sind pädagogisch förderlich und sinnvoll?
- Wie kann ich als Lehrkraft zu einem gesunden, respektvollen, offenen und sicheren Unterrichtsklima gegenüber Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen beitragen?
- Welche Situationen innerhalb unserer Lehrtätigkeit könnten Anlass für eine Gefährdung sein und mit welchen Fragen müssen wir uns auseinandersetzen?
- Was gehört zu meiner Rolle? Ich bin nicht Freund*in, Elternteil, Therapeut*in oder Partner*in.
- Was bedeutet das konkret für die Nähe und für die Distanz zu meinen Schüler*innen? Pflege ich eine ausreichende professionelle Distanz zu diesen?
- Häufig gibt es in unserem Beruf Nahtstellen beziehungsweise fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Lebensbereichen. Wie trenne ich Beruf und Privatleben?
- Als Lehrkraft erwarte ich Respekt von meinen Schüler*innen. Verhalte auch ich mich ihnen gegenüber respektvoll?
- Wie und wo setze ich als Lehrkraft die Grenzen, wenn ein Kind oder Jugendlicher Körperkontakt oder über den Unterricht hinausgehenden persönlichen Kontakt sucht?
- Reflektiere ich mein eigenes Verhalten in Bezug auf Nähe und Distanz zu meinen Schüler*innen ausreichend?
- In welchen Situationen sollte ich mich als Lehrkraft besonders achtsam verhalten?
- Wie verhalte ich mich, um meine Schüler*innen leistungsgerecht zu fördern, ohne das Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen? (Einsatz im Ensemble, Wer darf wo mitspielen? Wer darf 1. Stimme spielen? … )
- Wie kommuniziere ich in sozialen Netzwerken? Wie präsentiere ich mich dort? Wie viel Privates darf dort stattfinden (Posten von privaten Fotos, Berichte über private Aktivitäten … )?
Selbstverständnis aller Mitarbeiter*innen
Im gemeinsamen pädagogischen und künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse und Beziehungen. Das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an einer Musikschule hat eine besondere Qualität. Gerade im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen arbeiten Musikpädagog*innen und Schüler*innen sehr unmittelbar, nah und intensiv miteinander. Dabei spielen überaus persönliche Aspekte wie emotionaler Ausdruck, Ausstrahlung und Körperbezogenheit in Spiel- und Gesangstechnik, Auftreten und Bühnenpräsenz eine große Rolle.
Aus diesem Grunde müssen wir in Hinsicht auf das sehr individuelle Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen.
Sensibilisierung der Lehrkräfte in Bezug auf das Verhalten der Schüler*innen untereinander:
Immer wieder kann man beobachten, dass Schüler*innen sich auch Gleichaltrigen gegenüber respektlos verhalten, andere ausschließen oder ignorieren, schlecht übereinander reden. Gerade durch das Nutzen vielfältiger sozialer Netzwerke werden persönliche Informationen häufig unbedacht weitergegeben, es entstehen Gerüchte, die auch Mobbing zur Folge haben. Deshalb sind wir sensibel für das Verhalten unserer Schüler*innen untereinander. Ein vertrauensvolles Verhältnis ist auch für gemeinsames Musizieren die Grundvoraussetzungen.
- Gehen die Schüler*innen respektvoll miteinander um? Im Verhalten untereinander, in direkter Kommunikation und sozialen Netzwerken?
- Mobbing innerhalb der Schülerschaft wird nicht geduldet.
- Der Umgang mit Daten, Foto- und Filmaufnahmen muss datenschutzkonform gehandhabt werden, Veröffentlichungen bedürfen stets der Zustimmung der Betroffenen, bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter*innen.
Bei Fehlverhalten ist die Lehrkraft der Musikschule angehalten einzuschreiten und dieses zu unterbinden. Nach angemessener Entschuldigung sollte gemeinsam mit den betroffenen Schüler*innen nach geeigneten Formen in Umgang und Kommunikation gesucht werden.
Fortdauerndes Fehlverhalten von Schüler*innen kann zum Ausschluss aus Ensembles oder der Musikschule führen.
Intervention
Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, auf grenzverletzendes, distanzloses und sexualisiertes Verhalten von Kolleg*innen gegenüber Schüler*innen, aber auch der Schüler*innen untereinander zu reagieren. Alle Lehrkräfte haben die Aufgabe, jedem Verdacht und unangemessenem Verhalten nachzugehen. Dafür benötigen wir einen professionellen Umgang mit Verdachtsfällen und praktikable Handhandlungsrichtlinien. Handlungsweisend ist immer das Kindeswohl. In Fällen, in denen Lehrkräfte beschuldigt werden, ist es Aufgabe der Schulleitung entsprechend dieser Richtlinien durch Aufklärung und klare Positionierung zu intervenieren. Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung ist es ebenfalls Aufgabe der Schulleitung, die Lehrkraft ohne Einschränkung zu rehabilitieren.
Ansprechpersonen
Verena Schluß kontakt@klang-farbe-orange.de 0176 81219399
Berthold Maß berthold.mass@gmx.de 0162 2394474
Kontaktdaten zum Thema Kinderschutz des Landkreises Oberhavel
https://www.oberhavel.de/media/custom/2244_96914_1.PDF?1738231357
Der Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel ist in Fällen von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Servicezeiten unter den Rufnummern 03301 601 499 oder 4864 (Kinderschutzfachkräfte), 03301 601 4821 oder 601 4462 (Tagesdienst), 03301 601 449 (Fachdienstleitung) und 03301 601 411 (Sekretariat) erreichbar.
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 09.00 – 12.00 und 13.00 – 14.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten wenden Sie sich bitte in akuten Notsituationen an den
Notruf der Polizei 110.
Das Schutzkonzept wurde unter Mitwirkung der Schulleitung, der Lehrkräfte und von Schüler*innen erarbeitet und wird fortlaufend weiter aktualisiert.
Stand Oktober 2025